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   VK Bund, 30.05.2016 - VK 2-31/16   

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https://dejure.org/2016,14271
VK Bund, 30.05.2016 - VK 2-31/16 (https://dejure.org/2016,14271)
VK Bund, Entscheidung vom 30.05.2016 - VK 2-31/16 (https://dejure.org/2016,14271)
VK Bund, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - VK 2-31/16 (https://dejure.org/2016,14271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Nachprüfungsverfahren: Vergleichsmaßstab für Referenzen - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Begrenzung auf ausschließlich regionale Referenzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 22/14

    Zulässigkeit der Beteiligung einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 30.05.2016 - VK 2-31/16
    Zur Begründung für ihre Ansicht verweist die ASt auf einen Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 6. Juni 2014 (VK 1-38/14) zu einem vergleichbaren Fall, der nach Auffassung der ASt, durch das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 17. Dezember 2014, VII Verg 22/14) bestätigt worden sei.

    Soweit die ASt eine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien geltend mache, verkenne sie, dass das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2014 (VII Verg 22/14) die streitbefangenen Kriterien des Wertungsbereichs V. als zulässig erachtet habe.

    Mit der Frage, ob der Wertungsbereich V. unzulässigerweise Eignungs- und Zuschlagskriterien vermischt, hat sich das OLG Düsseldorf bereits in einer von beiden Verfahrensbeteiligten referenzierten Entscheidung vom 17. Dezember 2014 (VII Verg 22/14) grundlegend auseinandergesetzt.

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Auszug aus VK Bund, 30.05.2016 - VK 2-31/16
    Die Antragsbefugnis kann nur fehlen, wenn offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (OLG Celle, Beschl. v. 10.03.2016, 13 Verg 5/15, unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 29.7.2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschl. v. 18.5.2004, X ZB 7/04 sowie BGH, Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Bund, 30.05.2016 - VK 2-31/16
    Die Antragsbefugnis kann nur fehlen, wenn offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (OLG Celle, Beschl. v. 10.03.2016, 13 Verg 5/15, unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 29.7.2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschl. v. 18.5.2004, X ZB 7/04 sowie BGH, Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 30.05.2016 - VK 2-31/16
    Die Antragsbefugnis kann nur fehlen, wenn offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (OLG Celle, Beschl. v. 10.03.2016, 13 Verg 5/15, unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 29.7.2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschl. v. 18.5.2004, X ZB 7/04 sowie BGH, Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Bund, 30.05.2016 - VK 2-31/16
    Die Antragsbefugnis kann nur fehlen, wenn offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (OLG Celle, Beschl. v. 10.03.2016, 13 Verg 5/15, unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 29.7.2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschl. v. 18.5.2004, X ZB 7/04 sowie BGH, Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - Verg 36/13

    Anforderungen an die Transparenz der Berechnungsformel für das wirtschaftlichste

    Auszug aus VK Bund, 30.05.2016 - VK 2-31/16
    Für die ASt sei daher nicht erkennbar gewesen, welchen Anforderungen sie genügen müsse, um ein optimales Angebot zu legen (Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschl. vom 9. April 2014, VII Verg 36/13).
  • VK Bund, 16.06.2014 - VK 1-38/14

    Nachprüfungsverfahren: Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

    Auszug aus VK Bund, 30.05.2016 - VK 2-31/16
    Zur Begründung für ihre Ansicht verweist die ASt auf einen Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 6. Juni 2014 (VK 1-38/14) zu einem vergleichbaren Fall, der nach Auffassung der ASt, durch das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 17. Dezember 2014, VII Verg 22/14) bestätigt worden sei.
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - Verg 25/16

    Anforderungen an die Bewertung von Zuschlagskriterien

    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Mai 2016 (VK 2-31/16) wird zurückgewiesen.

    Mit der Entscheidung vom 30. Mai 2016 hat die 2. Vergabekammer des Bundes (VK 2-31/16) der Antragsgegnerin die Erteilung des Zuschlags untersagt und ihr aufgegeben, bei fortbestehender Vergabeabsicht das Vergabeverfahren in den Stand vor Wertung der Angebote zurückzuversetzen.

  • VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16

    Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

    Gerade solchen besonderen Ideen könnte (und dürfte) der öffentliche Auftraggeber bei Vorgabe einer detaillierten Lösungsskizze oder Musterlösung gar nicht gerecht werden (vgl. auch 2. VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2016, VK 2-31/16).

    Soweit die Ag sich einen Wertungsspielraum vorbehält, indem sie für die Bewertung mit 3 Punkten darauf abstellt, dass sich anhand der Ausführungen des Bieters ein bestimmter Leistungserfolg "erwarten lässt" (s. Kriterien III.1 und IV.1), ist dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot dadurch hinreichend genüge getan, dass der erwartete Erfolg konkret benannt wurde, so dass die Beurteilung der Ag, ob die Ausführung dieser Zielerreichung dienlich sind, nicht willkürlich, sondern überprüfbar sind (vgl. hierzu bereits oben und 2. VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2016, VK 2-31/16).

    aa) Kriterien wie hier die des Wertungsbereichs V. können gemäß § 4 Abs. 2 S. 2, 3 VgV in Maßnahmen der vorliegenden Art Zuschlagskriterien sein, weil sich die Organisation, die Qualifikation und die Erfahrung des bei der Durchführung des betreffenden Auftrags eingesetzten Personals unmittelbar auf den - hier anhand der Eingliederungs- und Abbruchquoten der Teilnehmer bemessenen - Erfolg der ausgeschriebenen Maßnahme niederschlägt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14; 2. VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2016, VK 2-31/16).

  • VK Hessen, 10.05.2017 - 69d-VK-53/16
    So sei die Rüge der Intransparenz der Wertungskriterien - insbesondere mit Blick auf den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Mai 201 6 - VK 2-31/16 - zu unsubstantiiert.

    a) Soweit die Antragsgegnerin unter Berufung auf den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Mai 2016 (VK 2- 31/16 - juris, RdNr. 83) meint, das Rügeschreiben der Antragstellerin vom 28. November 2016 sei im Hinblick auf die Intransparenz der Wertungskriterien zu pauschal, folgt die Kammer dem nicht.

  • VK Bund, 20.09.2017 - VK 1-89/17

    Rahmenvertrag von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

    Demgegenüber werden im Wertungsgereich VI. ausschließlich rein statistische Werte aus der Vergangenheit betrachtet, die die Bieter mit ihrem jetzt zu erstellenden Angebot nicht (mehr) beeinflussen können (so auch 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 30. Mai 2016, VK 2-31/16).
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